Der Umweltbonus für Elektrofahrzeuge
Bis zum 17. Dezember 2023 konnte man beim Kauf eines Elektroautos vom Staat einen Umweltbonus von bis zu 6.750 Euro erhalten. Diese Förderung bestand aus einem staatlichen Anteil, der beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden konnte, sowie einem Herstelleranteil, der direkt vom Kaufpreis abgezogen wurde. Der staatliche Anteil betrug dabei je nach Fahrzeugtyp und Preis bis zu 4.500 Euro für Elektroautos und Plug-in-Hybride.
Gründe für das Ende der Förderung
Das Ende der Förderung wurde durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 15. November 2023 besiegelt. Das Gericht entschied, dass die Regierung die ungenutzten 60 Milliarden Euro zur Bekämpfung der Corona-Pandemie nicht für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) nutzen darf. Über diesen Fonds wurden viele klimapolitische Projekte finanziert, darunter auch der Umweltbonus. Aufgrund dieser Entscheidung musste die Bundesregierung den Haushalt für 2024 neu planen und entschied, die Förderung für Elektroautos früher als geplant auslaufen zu lassen.
Wie war eine Beantragung der Förderung möglich?
Bis zum 17. Dezember 2023 konnten Käufer von Elektroautos eine Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Die Auszahlung der Prämie, auch bekannt als Umweltbonus, erfolgte direkt durch die BAFA. Hier erfahren Sie, wie die Beantragung der Förderung ablief und welche Bedingungen erfüllt werden mussten.
So lief die Beantragung der Förderung ab
- Online-Antrag stellen: Der Antrag auf die Prämie konnte online direkt bei der BAFA gestellt werden. Dafür mussten Sie die entsprechenden Formulare auf der Website der BAFA ausfüllen und die erforderlichen Unterlagen hochladen.
- Frist von einem Jahr: Nach dem Kauf und der Zulassung des Elektrofahrzeugs hatten Sie ein Jahr Zeit, um den Antrag zu stellen. Wichtig war, dass der Antrag erst nach der Zulassung des Fahrzeugs eingereicht werden durfte.
- Notwendige Dokumente: Für die Antragstellung mussten verschiedene Dokumente eingereicht werden, darunter der Kaufvertrag, die Zulassungsbescheinigung und die Rechnung des Fahrzeugs. Diese Dokumente dienten als Nachweis für den Kauf und die Zulassung des Elektroautos.
- Prüfung und Auszahlung: Nach Eingang des Antrags und der Unterlagen prüfte die BAFA diese und genehmigte die Förderung. Anschließend erfolgte die Auszahlung der Prämie auf das angegebene Konto des Antragstellers.
Förderung für Wallboxen: Bereits 2021 beendet
Neben der Förderung von Elektroautos gab es bis Ende Oktober 2021 auch eine Förderung für private Ladestationen, sogenannte Wallboxen. Diese Förderung wurde von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bereitgestellt. Hier sind die wichtigsten Details zur Wallbox-Förderung:
- Förderbetrag: Die KfW förderte die Anschaffung und Installation von Wallboxen mit einem Betrag von 900 Euro pro Ladepunkt.
- Voraussetzungen: Um die Förderung zu erhalten, mussten die Gesamtkosten für die Wallbox und deren Installation mindestens 900 Euro betragen. Gefördert wurden Wallboxen mit einer Ladeleistung von 11 kW und einer intelligenten Steuerung.
- Förderfähige Kosten: Neben der Wallbox selbst waren auch die Kosten für die Installation und den Anschluss der Ladestation förderfähig. Darüber hinaus konnten auch Kosten für ein Energiemanagementsystem, das zur Steuerung des Ladevorgangs dient, gefördert werden.
- Antragsverfahren: Interessenten mussten den Antrag auf Förderung online bei der KfW stellen. Dazu war es erforderlich, alle notwendigen Unterlagen, wie Kostenvoranschläge und Rechnungen, einzureichen.
Die Förderung für Wallboxen endete offiziell am 31. Oktober 2021, sodass seither keine neuen Anträge mehr gestellt werden konnten.
Was können Käufer jetzt tun?
Ab dem 1. Januar 2024 fällt die staatliche Förderung für Elektroautos weg. Kunden verlieren dabei viel Geld, da die Förderung bis zu 4.500 Euro netto betrug. Um die Nachfrage zu stützen, bieten viele Hersteller nun eigene Rabatte und Aktionen an:
- BYD senkte die Listenpreise seiner Modelle um bis zu 14,9% und bietet zusätzliche Wechselprämien bis 31. März 2024.
- Renault senkte den Preis für den Megane E-Tech Electric und bietet bis 29. Februar günstige Leasing-Angebote.
- Smart gewährt Nachlässe von 3.285 Euro bis 5.000 Euro auf seine Modelle #1 und #3, je nach Kauf- oder Leasingvariante. Die Aktionen sind bis 30. Juni 2024 befristet.
- Tesla reduziert den Preis des Model Y auf 38.990 Euro mit einer Umweltprämie von 6.000 Euro. Die Aktion läuft bis 30. Juni 2024.
- VW bietet für seine ID.-Modelle bis zu 3.570 Euro Rabatt. Diese Aktion gilt bis Ende Juni 2024.
- Dacia gewährte für den Spring einen 10.000-Euro-Bonus, der den Preis auf 12.750 Euro senkte. Die Aktion lief bis 31. März 2024.
- Fiat bot für den 500 Elektro bis 31. März 2024 einen Umweltbonus von 5.000 Euro, wodurch sich der Basispreis auf 24.490 Euro reduzierte.
- GWM Ora senkte den Preis für das Modell GWM Ora 03 bis 31. März 2024 um 12.000 Euro, wobei der Rabatt nur für Lagerfahrzeuge galt.
- Hyundai bot während der “Frühlingswochen” bis zu 7.000 Euro Prämie für verschiedene Elektro-Modelle. Diese Aktion lief bis 31. März 2024.
- Nio bot bis 31. März 2024 einen Nachlass von 1.500 Euro für Bestandsfahrzeuge, sofern das Akku-Abo-Modell gewählt wurde.
- Nissan senkte den Preis für den Leaf um über 8.200 Euro, die Aktion galt bis 14. April 2024.
- Polestar reduzierte die Preise für den Polestar 2 bis 31. März 2024 um 4.500 bis 6.500 Euro.
Diese Rabatte und Aktionen sind zeitlich begrenzt und bieten eine Alternative zur weggefallenen staatlichen Förderung. Zusätzlich haben manche Hersteller ihre Preise für Elektroautos gesenkt, sodass 2024 Elektroautos zu vergünstigten Preisen erworben werden können.
Widerrufsrecht und Rücktritt vom Kauf
Wenn Sie Ihr Elektroauto online bestellt haben und vom Ende des Umweltbonus zu spät erfahren haben, können Sie eventuell die Widerrufsfrist nutzen, um vom Kauf zurückzutreten. Diese beträgt 14 Tage und gilt nur, wenn der gesamte Bestellprozess online ablief. Falls das Auto über einen Kreditvertrag finanziert wurde, besteht ebenfalls ein 14-tägiges Widerrufsrecht für den Kreditvertrag, was in der Regel auch den Kaufvertrag rückabwickelt.
Alternative finanzielle Vorteile
Auch ohne den Umweltbonus gibt es weiterhin finanzielle Vorteile, die den Besitz eines Elektroautos attraktiv machen.
Befreiung von der Kfz-Steuer
Elektroautos sind für maximal zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit, wenn sie bis Ende 2025 zugelassen werden. Diese Befreiung endet spätestens am 1. Januar 2031, danach wird die Steuer nach dem Gesamtgewicht des Fahrzeugs berechnet. Im Vergleich zu Verbrennern ist die Kfz-Steuer für Elektroautos auch dann noch 50 Prozent günstiger.
Lohnsteuerliche Vorteile
Seit Ende 2016 gibt es auch lohnsteuerliche Vorteile für Elektroautos und Plug-in-Hybride. Diese Vorteile bleiben bis zum 31. Dezember 2030 bestehen und umfassen unter anderem:
- Kostenloses oder verbilligtes Aufladen im Betrieb
- Zeitweises Überlassen einer betrieblichen Ladestation
- Steuerfreie Erstattung der Kosten für das Laden des Dienstwagens zuhause durch den Arbeitgeber
Die THG-Quote: Eine lohnende Alternative zur Umweltprämie für Elektroautos
Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) stellt nach dem Ende des Umweltbonus eine der bedeutendsten finanziellen Vorteile für Besitzer von Elektroautos dar. Dieses Programm ermöglicht es E-Auto-Besitzern, jährlich eine Prämie zu erhalten, indem sie die durch ihr Fahrzeug eingesparte CO2-Menge zertifizieren und verkaufen.
Was ist die THG-Quote?
Die THG-Quote wurde eingeführt, um die Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor zu reduzieren. Gesetzlich verpflichtet sind Mineralölfirmen, ihre Emissionen kontinuierlich zu senken und eine festgelegte Minderungsquote zu erreichen. Diese Quote können die Firmen unter anderem dadurch erfüllen, dass sie CO2-Einsparungen kaufen, die durch den Betrieb von Elektrofahrzeugen erzielt werden.
Als Halter eines Elektroautos besitzen Sie die Möglichkeit, die durch Ihr Fahrzeug vermiedenen Emissionen in Form von THG-Zertifikaten zu verkaufen. 2024 können Sie voraussichtlich eine dreistellige THG-Prämie beanspruchen, 2023 lag diese bei rund 300 Euro. Mineralölfirmen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Emissionen zu reduzieren und können dies durch den Kauf von THG-Zertifikaten erreichen, die Sie als Halter eines E-Autos verkaufen können.
Der Verkaufsprozess der THG-Zertifikate wird von Dienstleistern, Stromanbietern oder Automobilclubs übernommen. E Bonus bietet dabei mit 100 Euro pro Pkw, faire Vertragsbedingungen und automatische Spenden an soziale Organisationen ein sehr gutes Gesamtpaket. Die THG-Quote beantragen: Hier registrieren
Fazit
Die Einstellung des Umweltbonus bedeutet einen Einschnitt für die Förderung der Elektromobilität in Deutschland. Dennoch gibt es auch 2024 Möglichkeiten, finanziell von einem Elektroauto zu profitieren. Steuervorteile, lohnsteuerliche Begünstigungen und die THG-Quote bieten weiterhin Anreize, auf Elektromobilität umzusteigen. Außerdem sind geringere Wartungs- und Betriebskosten zu erwähnen, insbesondere wenn zuhause oder beim Arbeitgeber geladen werden kann. Käufer sollten sich über die verschiedenen Angebote und Rabatte der Autohersteller informieren und gegebenenfalls die Widerrufsfrist nutzen, falls sie vom Ende der Förderung überrascht wurden. Trotz des Förderstopps bleibt die Elektromobilität eine attraktive und zukunftsweisende Option.